Spiel- und Platzordnung

1. Tennis–Kleidung

Auf den Plätzen darf nur mit entsprechender Tenniskleidung gespielt werden. Turnschuhe, Basketballschuhe oder Schuhe mit stollenartigen Profilen zerstören den Platz und sind deshalb nicht zulässig.

2. Spielberechtigung

Während der Spielsaison, deren Anfang und Ende von der Vorstandschaft bekannt gegeben wird, steht die Anlage den Mitgliedern der Tennis-Abteilung zur Verfügung.

3. Platzbelegung

Die Spieldauer wird geregelt, durch Anstecken eines farbigen Namenschildes auf der Magnettafel im Stunden-Takt. Nach der Belegung muss der Spieler anwesend sein.

4. Gäste

Bei starkem Andrang und Mannschaftsspielen wird keine Spielerlaubnis für Gäste erteilt. Gastspieler können nur durch erwachsene Mitglieder eingeführt werden. Das einführende Mitglied hat beim Kassier die Platzgebühr von 5,00 € pro Gast und Stunde zu bezahlen, und dafür zu Sorgen, dass der Name und die Spielzeit in die Liste am Schwarzen Brett vor Beginn des Spiels eingetragen wird. Jeder Gast darf max. 5 Stunden pro Saison spielen. Die Flutlichtstunde kostet 7,00 €.

5. Schüler, Jugendliche unter 18 Jahren

Obengenannte dürfen in den Abendstunden, ab 17.00 Uhr, sowie an allen Samstagen, Sonn- und Feiertage nur mit erwachsenen Mitgliedern spielen, außer die Spielfelder sind nicht belegt.

6. Beschränkung der Spielerlaubnis

Zu bestimmten Zeiten, die dem Aushang zu entnehmen sind, werden Plätze für Trainingsstunden und Mannschaftsspiele reserviert.

7. Spieldauer

Die Spielzeit beträgt pro Platz einschließlich dessen Pflege, 60 Minuten. Diese Spielzeit kann nur überschritten werden, wenn nicht alle Plätze belegt sind.

8. Platzpflege

Die Mitglieder sind verpflichtet vor Beginn den Platz abzuspritzen und nach Spielende abzuziehen. Nach starken Regenfällen ist der Platz erst nach einer Wartezeit wieder bespielbar.

9. Pflege der Anlage

Jedes Mitglied erhält für die Anlage und für die Umkleideräume einen eigenen Schlüssel, für den eine Gebühr von 6,00 € zu entrichten ist. Es ist darauf zu achten, dass die Plätze und die Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen werden.

Dazu gehören:

  • den Platz abziehen

  • wenn erforderlich den Platz beregnen

  • die Anlage abschließen

  • eventuell die Flutlichtanlage löschen

  • das Sportheim und die Umkleidekabinen nicht mit Tennisschuhen zu betreten, und dieselben ordentlich zu verlassen.

Diese Spiel- und Platzordnung gilt bis auf Widerruf!

Kirchen, den 24. März 2006

Der Abteilungsausschuss

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